Menden-Reha - Christian Heinrich & Team
  58706 Menden      Telefon: 02373 - 39 21 21      Fax: 02373 - 39 21 22
   
Organisatorisches
Mitbringen
Bitte bringen Sie bei persönlicher Neuanmeldung oder spätestens zum 1. Termin
1.) Ihre Versichertenkarte (gilt für gesetzlich-versicherte)
2.) Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
3.) Ihren Befreiungsausweis - sofern Sie von Zuzahlungen befreit sind
mit.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch mit.

Da Sie auf den Behandlungsliegen die Schuhe nicht tragen sollten, bringen Sie sich ggf. ein paar dicke Socken mit.

Je nach Diagnose empfehlen wir das Tragen bequemer Kleidung.
Privatpatienten
Zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Heilmittelerbringer / Therapeuten gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen. Das bedeutet sie sind, anders als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, zu keinem Zeitpunkt direkte Vertragspartner.

Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Patient und Leistungserbringer über die Kostenhöhe z.B. in Form einer Honrarvereinbarung einerseits und zwischen dem Patient und seiner PKV über die Kostenübernahme gem. Versicherungstarif andererseits.

Eine definierte Leistungsbeschreibung, die Dauer, konkreten Inhalt und Umfang der Therapie genau festlegt gibt es im Bereich der PKV mangels vertraglicher Bindung zwischen PKV und Therapeuten nicht. So muss letztlich der Patient entscheiden welche Therapiequalität er benötigt, um seine gesundheitlichen Probleme zu therapieren. (Übrigens: Die Gerichte entscheiden immer wieder, dass der Privatpatient nicht den billigsten Anbieter wählen muss, um einen Anspruch auf Erstattung zu haben!)

Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.

Der Privatpatient hat mit seiner privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Heilmittelkosten übernommen werden. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind:
1.Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird und
2.die Leistungserbringung durch einen Therapeuten, der gem. Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung* führen darf. (*Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG),Ergotherapeutengesetz (ErgThG), Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG), Podologengesetz (PodG))

Privat Versicherte müssen darauf achten, dass der Vertrag keine Klausel enthält, der die Kostenerstattung für Heilmittel der Höhe nach begrenzt!


Therapeuten in Heilmittelpraxen rechnen mit Patienten, die nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, aufgrund eines zum Regelungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gehörenden Dienstvertrags ab.



Dieser Vertrag ist nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient zustande kommen. Wird keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient über die Höhe der Vergütung getroffen, kam es in den vergangenen zehn Jahren immer wieder zum Streit darüber. Dieser Streit ist entstanden, weil es keine einheitliche und verbindliche Gebührenordnung, wie in andern freien Berufen üblich, gibt. Aus diesem Grund ist in den Jahren 2007 und 2008 erstmals diese empirisch begründete Gebührenübersicht für Therapeuten zusammengetragen und in der ersten Auflage 2008 veröffentlicht worden. Inzwischen erscheint die GebüTh bereits in der 4. Auflage.Damit erhoffen wir uns noch mehr Klarheit und Transparenz beim Vertragsabschluss zwischen Praxis und Patient.
Dennoch übernehmen nicht alle Krankenversicherer den vollen Satz oder die ergänzende Versicherung der Beihilfe deckt die Kosten nicht voll ab.

Vor Behandlungbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, d. h. SIE schließen einen Behandlungsvertrag mit uns.

Unter Umständen übernimmt Ihr Krankenversicherer nicht den vollen Satz, so dass sie auch als Privatpatient einen Selbstbehalt zu tragen haben.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über diese Umstände. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Information über Leistungskürzung erhalten, finden sie im Internet auf www.privatpreise.de zahlreiche Informationen, FAQs und Musterschreiben, die Ihnen die Kommunikation mit Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfestelle erheblich erleichtern.
Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer in unserer Praxis entspricht den Vorgaben der von uns mit ihren Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträgen. Nachfolgend als Auszug ein paar Regelbehandlungszeiten gemäß Vdek-Rahmenvertrag

__________________ Sie erhalten bei uns:__________Vorgabe:

Krankengymnastik_______ca.20 Min.________________15 Min.
Massage_________________15 Min.________________15 Min.
Manuelle Therapie_______ca. 20 Min.________________15 Min.
Wärme/Rotlicht____________10 Min.________________10 Min.
Naturmoorfango_________20-25 Min.________________20 Min.

Die Behandlungszeit beinhaltet:
- Terminvergabe
- Hilfeleistungen (ggf. beim An- und Auskleiden ode Lagerung) des Therapeuten
- Befundung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
- Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen
- Regelbehandlungszeit - ggf. mit der erforderlichen Nachruhe
- Verlaufsdokumentation
- Ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt - sofern von diesem über die Heilmittelverordnung angefordert


Verlaufsdokumentation
Entsprechend des Rahmenvertrages wir im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung.
Rezeptgebühr und Unterschrift
Gesetzlich Krankenversicherte haben für Ihre Heilmittel eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Diese wird pro Heilmittelverordnung berechnet und setzt sich aus dem Sockelbetrag in Höhe von 10€ und einer anteiligen Gebühr in Höhe von 10% des Rezeptwertes zusammen.

Wie auch bei Arzt- und Apothekenbesuchen üblich ist diese Gebühr bei Ihrem ersten Behandlungstermin zu entrichten. (Bar- oder Kartenzahlung ist möglich)

(Quelle Rahmenvertrag: Zuzahlungen sind vom Zugelassenen (Anm.: Therapie-Einrichtung) entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.)

Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, so ist die Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises nötig.

Patienten unter 18 Jahren sind von der Rezeptgebühr befreit, sofern Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Verordnung außerhalb des Regelfalls
Ist auf Ihrer Verordnung eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" angekreuzt, so muss diese durch den Arzt begründet sein.

Des weiteren bestehen viel Krankenkassen auf eine schriftliche Genehmigung der Verordnung. Sie als Patient wären dabei in der Pflicht, die Verordnung schriftlich genehmigen zu lassen. Mündliche Zusagen Ihrer Krankenkasse über eine Genehmigung haben keine Gültigkeit.

Ohne Vorab-Genehmigung darf die Behandlung nicht mehr begonnen werden.

Wir empfehlen die Genehmigung per Fax (an Ihre Krankenkasse) "mit der Bitte um Genehmigung" zu senden. Wir benötigen dann eine Kopie der Genehmigung der Krankenkasse, um diese unseren Abrechnungsunterlagen beizufügen.

Gerne übernehmen wir für sie kostenlos den Genehmigungsvorgang - teilweise erheben Therapie-Einrichtungen pro Heilmittelverordnung bis zu 3€.

Weitere Möglichkeiten sind:

- die Genehmigung persönlich bei der Krankenkasse einzuholen. Dazu muss die Verordnung im Feld "Genehmigung" (Rückseite oben rechts) mit Stempel der Dienststelle, sowie Datum und Unterschrift des Bearbeiters versehen werden.

- die Genehmigung per Postweg einzuholen. Allerdings halten wir dies für den langwierigsten und unsichersten Weg
Hausbesuche
Hausbesuche müssen ärztlich verordnet sein (Kreuz im Feld "Hausbesuch" ist nötig).

Nach entsprechender Terminabsprache übernehmen wir Hausbesuche montags bis freitags in der Zeit von 8.00h - 18.00h. "Wunschtermine" sind aus organisatorischen Gründen nur bei langfristiger Planung möglich.
Gutscheine
Auf vorherige Bestellung erstellen wir Gutscheine Ihren Wünschen entsprechend mit Namen, Anzahl und Art oder Geldwert des Geschenks. Sie können diese noch am selben Tag gegen Bar- oder Kartenzahlung abholen.
Terminvergabe und Information - unser Service für Sie, damit sich unsere Therapeuten ausschließlich auf die Therapie konzentrieren können
Wir sind eine reine "Einbestell-Praxis", eine vorherige Terminvergabe ist somit zwingend erforderlich!

Dafür garantierern wir Ihnen die Einhaltung Ihrer abgesprochenen Behandlungszeiten. Sicherlich haben Sie für eine mögliche kurze Wartezeit verständnis. Sie erhalten natürlich die von den Krankenkassen vorgegebene Behandlungszeit.

Bei uns können sie Ihre Termine telefonisch oder persönlich außerhalb ihrer "Behandlungszeit" vereinbaren oder ändern.

Hier können Sie dann auch schon ein Anmeldeformular ausfüllen, das wir zur Vervollständigung ihrer EDV-Stammdaten benötigen. Zusätzlich machen auch wir -wie bereits auch in vielen Arztpraxen üblich- ein Foto von Ihnen. U. a. sind wir dann bei Telefonaten direkt "im Bilde" mit wem wir sprechen. Im organisatorischen Ablauf/Patientenübergabe der Therapeuten erleichtern Sie uns unsere Arbeit in Ihrem Sinne ungemein. Wir danken Ihnen bereits jetzt schon für ihre kooperationsbereitschaft!

Sollten Sie uns telefonisch persönlich nicht errreichen, kümmern wir uns wahrscheinlich gerade mit aller Sorgfalt um die Belange anderer Kunden/Patienten. Hinterlassen Sie uns dann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - unser Rückruf kommt garantiert.
Terminabsage
Können Sie vereinbarte Termine nicht einhalten, so sagen Sie diese mindestens 24 Stunden vorher ab. Nur so können wir diese Termine über unsere Warteliste neu vergeben.

Sollten Sie uns persönlich nicht erreichen, so sprechen Sie (auch am Wochenende) auf unseren Anrufbeantworter. Dieser wird regelmäßig von uns abgehört.

Für nicht fristgemäß abgesagte Termine oder Termine zu denen Sie nicht erscheinen und die wir nachweislich nicht neu vergeben können, berechnen wir mit Genehmigung der Krankenkassen anteilig eine für unsere Kostendeckung nötige Gebühr von derzeitig 13,50€ je 20 Min. Behandlungszeit.
Wartezeit Therapiebeginn
Ihre Heilmittelverordnung ist ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig, d. h. die Behandlung muss innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden. Somit sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Termine, unmittelbar nach Ausstellung der Verordnung durch das ärztliche Personal, mit uns vereinbaren, da auch wir zu Spitzenzeiten eine Wartezeit von mehreren Tagen nicht ausschließen können.

Sofern Sie sie sich vorab einer geplanten Operation unterziehen, sprechen Sie in Ihrem Sinne mit dem Operateur oder dem weiter behandelnden Arzt, ob Sie nach der Operation physiotherapeutische Maßnahmen benötigen. Mit einem kurzen Anruf bei uns buchen Sie vorab Therapie-Einheiten und vermeiden unnötige Wartezeit.
Warum es sich lohnt, auch selbst Geld für Therapie auszugeben
"Gesundheit ist ein hohes Gut", ein in den letzten Jahren von Politik und Medien nahezu überstrapazierter Ausspruch. Doch was bedeutet dies für Sie persönlich?

Gesundheit bedeutet Lebensqualität!

Gesundheit wiederherstellende und fördernde Leistungen erhöhen Ihre Lebensqualität. Die Leistungen, die Therapeuten anbieten sind hocheffizient, bringen gute Behandlungsergebnisse und haben nur eine Nebenwirkung: Erfolg.

Dafür lohnt es sich auch selbst Geld auszugeben und z. B. unsere Therapie- und Wellness- und Anti-Stress-Angebote zu nutzen und zu genießen!
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