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Ab 01. Januar 2011 gilt für den Rehabilitationssport folgendes:
Laut Ziffer 4.7 der Rahmenvereinbarung ist nunmehr geregelt: "Vom Rehabilitationssport ...
ausgeschlossen sind Maßnahmen:
...
die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten."
Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des verordneten, gegenüber den Kostenträgern abrechenbaren Rehabilitationssports mehr. Alle Anbieter des Rehabilitationssports müssen diese Neuregelung beachten.
Auszug aus: "Informationsblatt zum Rehasport" , BSNW
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