Herzlich Willkommen auf den Seiten des Rehasportvereins Proaktiv Schwafheim e.V.
Ab 01. Januar 2011 gilt für den Rehabilitationssport folgendes:
Laut Ziffer 4.7 der Rahmenvereinbarung ist nunmehr geregelt: "Vom Rehabilitationssport ...
ausgeschlossen sind Maßnahmen:
...
die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten."
Nach der neuen Regelung ist Geräteteraining kein Bestandteil des verordneten, gegenüber den Kostenträgern abrechnenbaren Rehabilitationssports mehr. Alle Anbieter des Rehabilitationssports müssen diese Neuregelung beachten.
"Gerätetraining kann den Teilnehmern als Zusatzleistung angeboten werden, z.B. im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein."
Auszug aus: "Informationsblatt zum Rehasport" , BSNW
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